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Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer

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Übersetzungen Russisch und Ukrainisch

Unsere Spezalisierung bleibt etwas anders bei vielen unserer Kollegen-Übersetzern. Viele von ihnen bieten die Übersetzung von Urkunden, wir machen das bewußt nicht. Von Anfang an war unser Ziel, nur Übersetzungen für internationale Industrie und Wirtschaft anzubieten, mit komplizierten Themen wie Technik, Jura oder Medizin. Übersetzungen ins Russische sowie Übersetzungen ins Ukrainische bieten wir zu allen Themen.

Übersetzungen von Urkunden Russisch und Ukrainisch

Bei allen Fragen (unter anderem Preis und Lieferzeit) zu den beglaubigten Übersetzungen Russisch - Deutsch - Russisch wie Inlandspässe, Geburtsurkunden, Führerscheine, Diplome etc. in den Sprachkombinationen Deutsch - Russisch - Deutsch und Deutsch - Ukrainisch - Deutsch durch einen beeidigten Übersetzer in Deutschland wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kollegin 

Svetlana Polishchuk
Ermächtigte Übersetzerin 
für Russisch und Ukrainisch
Gelsenkircher Str. 211
44651 Herne

Mob.:  0176 99269022
Tel.:    02325 9926523

Notariell beglaubigte Übersetzungen für Russland

Für die ins Russische übersetzten Dokumente, die in Russland ihre Gültigkeit haben müssen, gelten andere Regeln. In Russland ist es gesetzlich bestimmt, dass Übersetzungen für Behörden, Banken, Zoll etc. notariell beglaubigt werden müssen. Beeidigte Übersetzer wie in Deutschland gibt es in Russland nicht.

Wir bieten solche notariell beglaubigten Übersetzungen durch unsere Mitarbeiter in Moskau sowie durch unsere langjährigen Partner - Übersetzungsbüros in Moskau und Sankt-Petersburg an, welche mit ihren Notaren kooperiert. Nur so werden Ihre Unterlagen da, wo es nötig, behördlich anerkannt.

Unter unseren größten Aufträgen dieser Art sind z.B. Übersetzungen für ein weltweit bekanntes Unternehmen Severstal zu erwähnen (Verträge von mehreren Hundert Seiten).

Beglaubigte Dokumente für Belarus

Auch für die Republik Belarus (manchmal noch Weißrussland genannt, was eigentlich nicht richtig ist) gelten die gleichen Regeln bei Urkundenübersetzungen wie für Russland. 

Wir bieten über unsere Niederlassung in Minsk die notariell beglaubigte Übersetzung von Ihren Unterlagen jeder Art. Solche Übersetzungen werden vor allem bei Behörden und Banken in der Republik Belarus benötigt. 

Wichtig zu wissen: in Belarus gibt es zwei gleichgestellte Amtssprachen: Weißrussisch und Russisch. Russisch findet sogar mehr Anerkennung im geschätlichen Leben des Landes. Unabhängig davon bieten wir Ihnen die Übersetzungen in beide Sprachen.

Beglaubigte Dokumente für GUS-Staaten 

In den GUS-Staaten wie Kasachstan, Usbekistan, Armenien gelten auch ähnliche Regeln für notariell beglaubigte Übersetzungen. Wir geben Ihnen gerne Tipps und Empfehlungen, wie und wo Sie solche Übersetzungen ausführen können. Ob Sie dann selbständig agieren oder sich auf unsere Hilfe verlassen, überlassen wir Ihnen. Wir übernehmen gerne die komplette Abwicklung für Sie.

Beglaubigte Übersetzung in andere Sprachen

Fast täglich erreichen uns Telefonanrufe und E-Mails mit Fragen zu Übersetzungen von Pässen, Bescheinigungen und allen möglichen Urkunden in Sprachen wie Türkisch, Arabisch, Rumänisch, Albanisch. 

Hier noch einmal deutlich: wir bieten beglaubigte Übersetzungen in all diese Sprachen nicht an. Unsere Spezialisierung bleibt bei technischen und juristischen Übersetzungen. Unsere Übersetzer befinden sich in anderen Ländern und sie dürfen für deutsche Behörden Übersetzungen dieser Art nicht beglaubigen.

Wir empfehlen allen Interessenten bei der Suche nach beglaubigten Übersetzungen definitiv nach beeidigten Übersetzern suchen.